Wer schützt unsere Mitwelt?

Das ist die Frage, die wir uns nach vielen Jahren Beobachtung und Handlung stellen.
Gelten gesetzliche Regelungen des Naturschutzes im Landkreis Nordwestmecklenburg nur in bestimmten Fällen und nur für bestimmte Personen oder Institutionen? Das bisherige Verfahren unserer umfassenden Anfrage nach Umweltinformationen nach Landesumweltinformationsgesetz (UIG-MV)/ Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG-MV) legt dieses zumindest nahe.
Unsere "Informationsanfrage UIG IFG: Biotopschutz, Sanktionen, Kompensationsmaßnahmen, Umgang mit Interessenskonflikten, Schutz hinweisgebender Personen, Informationen zu Ermittlungsergebnissen" und den damit zusammenhängenden Schriftverkehr können Sie online auf dem Portal FragDenStaat einsehen.Die Antworten des Landkreises auf unsere umfassenden und aus unserer Sicht präzisen Fragen sind hochinteressant. 
Ebenfalls interessant ist die Tätigkeit der Behörden (Bauaufsicht, Naturschutz, Bodenschutz) in Bezug auf unsere Bauvorhaben. Wir versuchen auch hier, Licht ins Dunkel zu bringen.

Geoinformationen für alle frei zugänglich: GeoPortal.MV

Im Geoportal M-V haben Sie Zugriff auf umfangreiche Informationen zu Schutzgebieten, Biotopen, Flurstücken und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nutzen Sie die dort gebotenen Möglichkeiten, um sich über Ihrer Umgebung zu informieren!